- Für Anbieter von geschützten Arten ist das Führen und Mitführen des Aufnahme- und Auslieferungsbuches verbindlich.
- Alle geschützten Arten sind mit Pflichtringen zu kennzeichnen.
- Die Stellfläche ist begrenzt! Die Vergabe der Stellflächen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen!
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Stellplatz! Wenn die Halle vor dem Anmeldeschluss belegt ist, werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen.
- Anmeldeschluss ist jeweils dienstags vor jeder Börse.
- Die reservierte Stellfläche muss am Börsentag bis 9.00 Uhr belegt werden, sonst wird sie anderweitig vergeben.
- Alle exotischen Vogelarten (z.B. Zebrafinken, Japanische Mövchen, Reisfinken, Gouldamadinen, usw.) sowie alle Sitticharten (z.B. Wellensittiche, Nymphensittiche, Neophemen, Halsbandsittiche, Agaporniden, usw.) müssen mindestens eine Woche lang in geschlossenen Gebäuden ohne Kontakt zu anderen Geflügel und Wildvögeln gehalten werden und in dieser Zeit keine klinischen Symptome auf eine Erkrankung der aviären Influenza zeigen. Die Einhaltung ist schriftlich zu erklären und die Erklärung (Download hier) ist am Einlass zur Börse unaufgefordert vorzulegen.
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