Anmeldung

  1. Für Anbieter von geschützten Arten ist das Führen und Mitführen des Aufnahme- und Auslieferungsbuches verbindlich.
  2. Für alle Sitticharten, die nicht zu den geschützten Arten zählen, gilt die Kennzeichnung mit amtlichen Ringen!
  3. Alle geschützten Arten sind mit Pflichtringen zu kennzeichnen.
  4. Die Stellfläche ist begrenzt! Die Vergabe der Stellflächen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen!
  5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Stellplatz! Wenn die Halle vor dem Anmeldeschluss belegt ist, werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen.
  6. Anmeldeschluss ist jeweils dienstags vor jeder Börse.
  7. Die reservierte Stellfläche muss am Börsentag bis 9.00 Uhr belegt werden, sonst wird sie anderweitig vergeben.