Anmeldung
- Für Anbieter von geschützten Arten ist das Führen und Mitführen des Aufnahme- und Auslieferungsbuches verbindlich.
- Für alle Sitticharten, die nicht zu den geschützten Arten zählen, gilt die Kennzeichnung mit amtlichen Ringen!
- Alle geschützten Arten sind mit Pflichtringen zu kennzeichnen.
- Die Stellfläche ist begrenzt! Die Vergabe der Stellflächen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen!
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Stellplatz! Wenn die Halle vor dem Anmeldeschluss belegt ist, werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen.
- Anmeldeschluss ist jeweils dienstags vor jeder Börse.
- Die reservierte Stellfläche muss am Börsentag bis 9.00 Uhr belegt werden, sonst wird sie anderweitig vergeben.