Börsenordnung


Die Teilnahme an den Emslandbörsen als Anbieter setzt die Anerkennung und die Einhaltung dieser Börsenordnung voraus.

  • Die Emslandbörse ist ein Vogel- und Kleintiermarkt für nichtgewerbliche und gewerbliche Züchter, sowie für nichtgewerbliche und gewerbliche Anbieter von Zuchtzubehör, -bedarfsartikeln, Fachliteratur und Futtermittel.
  • Für das Anbieten der Tiere und der Ware werden vom Veranstalter Tischreihen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Tischflächen werden nur in vollen laufenden Metern abgegeben.
  • Die Tiere sind auf den Tischen darzustellen. Das Vorhalten von Tieren unter den Tischen ist nicht zulässig.
  • Für das Anbieten aller Tiere gilt, dass nur gesunde Tiere angeboten werden dürfen.
  • Alle Käfige und Behältnisse sind der Tierart anzupassen.
  • Käfige und Behältnisse sind sauber und alle Tiere sind der Art entsprechend mit genügend Futter und Wasser versorgt darzustellen.
  • Die gesetzlichen Vorschriften

    sind unbedingt einzuhalten.

  • Lebende Tiere dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.

Für das Anbieten von Vögeln gilt zudem:

  • Geschützte Arten und sämtliche Psittaciden sind mit amtlichen, bzw. Pflichtringen zu kennzeichnen. Für alle geschützten Arten ist eine Nachweisung durch die Bestandsanzeige erforderlich. Für citespflichtige Arten ist die Citesbescheinigung mitzuführen. Diese Regelung besteht nebenher.
  • Gewerbliche Anbieter geschützter Arten haben ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch zu führen und mitzuführen.
  • Behältnisse für Vögel sind mit mindestens zwei Sitzstangen auszurüsten (Ausnahme: Bodenvögel). Alle Vögel müssen auf den Sitzstangen Platz finden, wobei 1/3 der Sitzstange frei bleiben muss. Bei Bodenvögeln muss die Hälfte der Bodenfläche frei bleiben.

Für andere Tierarten gilt:

Artgerechte Behältnisse, verträgliche Arten zusammen, mindestens die Hälfte der Bodenfläche ist freizuhalten.

Die Emslandbörsen werden tierärztlich überwacht.
Bei Verstoß gegen die Börsenordnung erfolgt Ausschluss von der Börse!

In der Börsenhalle gilt:

RAUCHEN VERBOTEN