Börsenordnung

Die Teilnahme an den Emslandbörsen als Anbieter setzt die Anerkennung und die Einhaltung dieser Börsenordnung voraus.

Die Emslandbörse ist ein Vogel- und Kleintiermarkt für nichtgewerbliche und gewerbliche Züchter, sowie für nichtgewerbliche und gewerbliche Anbieter von Zuchtzubehör, -bedarfsartikeln, Fachliteratur und Futtermittel.

  • Für das Anbieten der Tiere und der Waren werden vom Veranstalter Tischreihen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Tischflächen werden nur in vollen laufenden Metern abgegeben.
  • Die Tiere sind auf den Tischen darzustellen. Das Vorhalten von Tieren unter den Tischen ist nicht zulässig.
  • Auf dem Parkplatz dürfen keine Tiere und Vögel angeboten, verkauft oder getauscht werden.
  • Für das Anbieten aller Tiere gilt, dass nur gesunde Tiere angeboten werden dürfen.
  • Alle Käfige und Behältnisse sind der Tierart anzupassen.
  • Käfige und Behältnisse sind sauber und alle Tiere sind der Art entsprechend mit genügend Futter und Wasser  versorgt darzustellen.
  • Alle Käfige sind mit Hinweisschildern über Rasse und Züchtername zu kennzeichnen.
  • Lebende Tiere dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden.

Für das Anbieten von Vögeln gilt darüberhinaus:

  • Für alle Vogelarten die in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, ist eine Pflichtberingung mit Artenschutzringen und ein Nachweisbuch erforderlich. Ohne behördliche Genehmigung darf eine Kennzeichnung mit offenen Ringen nicht vorgenommen werden. Gleiches gilt im Übrigen für die Kennzeichnung mit Transpondern.
  • Für citespflichtige Arten ist die Citesbescheinigung mitzuführen.
  • Gewerbetreibende benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) des Tierschutzgesetzes in gültiger Fassung. Die Erlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Weiterhin ist jedem Käufer von Wirbeltieren ein Begleitschreiben über artgerechte Haltung und Fütterung mitzugeben.
  • Ausstellungskäfige sind mit zwei durchgehenden Sitzstangen auszurüsten. Die Sitzstangen sind so anzubringen, dass der Vogel sich frei drehen kann.
  • Alle Vögel müssen auf den Sitzstangen Platz finden, wobei 1/3 der Sitzstange frei bleiben muss.
  • Alle Käfige müssen von drei Seiten geschlossen sein.
  • Überbesatz kann zum Ausschluss von der Börse führen.
  • Bei Bodenvögeln muss die Hälfte der Bodenfläche frei bleiben.


Für das Anbieten aller anderen Tierarten gilt darüberhinaus:
                                                                

  • Artgerechte Behältnisse.
  • Verträgliche Arten zusammen.
  • Mindestens die Hälfte der Bodenfläche ist freizuhalten.
  • Die Käfige müssen dreiseitig geschlossen sein.
  • Kaninchen müssen termingerecht gegen die Chinaseuche (Rabbit Haemorrhagic Disease) geimpft sein. Impfbescheinigungen sind auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Kaninchen dürfen erst ab der 8. Lebenswoche angeboten werden.
  • Alle Arten von Geflügel/Ziergeflügel/Wachteln dürfen nicht auf das Gelände der Emslandhallen sowie in die Hallen selbst verbracht werden.

 

In den gesamten Emslandhallen gilt absolutes Rauchverbot!

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